Bisher wurden herkömmliche, mechanisch betriebene Hauswasserzähler eingebaut. Diese hatten bzw. haben eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind diese turnusmäßig auszubauen und durch neue zu ersetzen. Pro Jahr werden im Versorgungsgebiet des Verbandes ca. 2.500 Wasserzähler ausgewechselt.
Geplant ist, dass der Zweckverband in jedem Jahr die aktuell eichfälligen Wasserzähler auswechselt und somit nach sechs Jahren eine komplette Umstellung erfolgt ist. Die wesentlichen Vorteile der digitalen Zähler sind eine Verlängerung der Eichgültigkeit auf bis zu 12 Jahren und damit eine Verringerung des Personalaufwands beim Zählerwechsel und der Ablesung sowie Abrechnung. Die Mehrkosten bei der Beschaffung werden gegenüber den herkömmlichen Zählern mittelfristig aufgefangen. Eine Erhöhung der Grundgebühr wegen der Umstellung erfolgt nicht. Entgegen dem mechanischen Flügelradzähler haben die digitalen Zähler eine frei durchgängige Messstrecke, in welcher es nicht zu Beeinträchtigungen durch Kalkablagerungen kommen kann.
Die turnusmäßige Ablesung der Zähler erfolgt über Funk außerhalb des Gebäudes
Die Funkübertragung umfasst nicht den kompletten Speicher des Zählers, sondern nur abrechnungsrelevante Daten: momentaner Zählerstand, Zählernummer, Stichtagswert für die Abrechnung und Alarm- bzw. Fehlermeldungen. Es werden keine personenbezogenen Daten des Abnehmers übertragen. Die Übertragung des Verbrauchs je Zähler erfolgt entsprechend der BSI-Richtlinie verschlüsselt. Es können nur dazu vorgesehene Lesegeräte zur Auslesung der Zähler verwendet werden, die den benötigen Schlüssel zu dem passenden Zähler haben. Dies gewährleistet eine höchstmögliche Datensicherheit bei der Funkübertragung. Rückschlüsse auf Ihr tägliches Verbrauchsverhalten sind damit nicht möglich.
Die digitalen Zähler ermöglichen die Verbrauchsdaten außerhalb des Gebäudes im „Vorbeigehen" stichtagsgenau auszulesen und direkt in unser Abrechnungssystem einzuspielen. Dies erfolgt aber erst nach 6 Jahren, wenn im Verbandsgebiet alle Wasserzähler ausgetauscht wurden. Dies erspart für Sie das Ausfüllen der Kundenselbstablesung und die Versendung der Karten per Post bez. die Eingabe über unsere Homepage. Im Gegensatz zum bisherigen Zählerwechsel müssen nicht nur die Zählerpatronen, sondern der gesamte Zähler ausgetauscht werden. Hierfür möchten wir Sie bitten vorab die Hausinstallation zu prüfen.
Wo endet beim Hausanschluss die Verantwortung des Wasserversorgers und wo beginnt sie für den Kunden in der Hausinstallation?
Die rechtlichen Vorgaben bzw. die Antwort liefert die Wasserversorgungssatzung (WVS). Dementsprechend endet der Hausanschluss mit der Hauseinführung. Er wird vom Wasserversorger betrieben und steht in dessen Eigentum – auch wenn er vom Kunden bei der erstmaligen Herstellung und später in der Unterhaltung bezahlt werden muss. Nach der Hauseinführung ist der Kunde somit auch verantwortlich für das Hauptabsperrventil vor und nach dem Wasserzähler, kontrollierbarem Rückflussverhinderer, sowie die Hauswasserstation mit Druckminderer und Rückspülfilter. Die nachfolgende Abbildung zeigt einen geeigneten Zählerplatz nach DIN 1988, wie ihn die WVS verlangt:
Die erste Hauptabsperrvorrichtung nach der Wandeinführung sowie der Wasserzähler selbst wiederum wird von der Wasserversorgung bereitgestellt und vom Kunden über die monatliche Grundgebühr bezahlt. Wichtig dabei: Der Wasserzählerbügel ist Teil der Hausinstallation. Der Zähler selbst wird ohne Verschraubungen von uns geliefert. Bitte beachten Sie, dass eine spannungsfreie Montage des Zählers möglich sein muss und prüfen Sie den Zustand der Verschraubungen.
Ebenso sollte ihr KFR-Ventil – um Rückflüsse ins Netz zu verhindern – auf Funktion geprüft werden.
Falls in Ihrem Gebäude kein Wasserzählerbügel mit den beiden Absperrventilen eingebaut ist, sollten Sie ein Installationsunternehmen mit dem Umbau beauftragen. Ansonsten kann kein Zählertausch erfolgen!
Ein Einbau ohne vorhandenen Wasserzählerbügel kommt dann nur in Frage, wenn Sie schriftlich auf jegliche Garantien hinsichtlich der Genauigkeit der Zählung und der Sicherheit der Anlage gegenüber dem Wasserversorger verzichten. Außerdem kann eine nicht fachgerechte Installation im Schadensfall zur Ablehnung der Leistungsverpflichtung Ihrer Versicherung führen.
Wir bitten Sie daher, zeitnah zu prüfen, ob an Ihrer Anlage ein Wasserzählerbügel für den Austausch des Wasserzählers zur Verfügung steht. Für weiterführende Auskünfte steht Ihnen unsere Geschäftsstelle und unser technisches Personal gerne zur Verfügung.
Durch die optimierte und zukunftsorientierte Umstellung sehen wir hier langfristig eine sinnvolle und kundenfreundliche Lösung auch in Bezug auf die Ablesung. Deshalb würden wir uns sehr freuen, wenn Sie mit uns gemeinsam diesen Weg gehen könnten. Vielen Dank!