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Haus Wasseranschluss Bad Waldsee, Aulendorf und Bad Wurzach
Ein zuverlässiger Hausanschluss ist die Basis für eine sichere Wasserversorgung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung, den Kosten und den technischen Anforderungen für Ihren Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz – in Bad Waldsee, Aulendorf, Bad Wurzach und den umliegenden Gemeinden.
Trinkwasseranschluss Oberschwaben
Ein Trinkwasseranschluss wirft viele Fragen auf – von den Kosten über die Beantragung bis hin zur technischen Umsetzung. Hier finden Sie die wichtigsten Infos kompakt und verständlich zusammengefasst.
Der Hausanschluss stellt die Verbindung zwischen dem Verteilungsnetz und der hauseigenen Wasserversorgung her. Er beginnt an der Abzweigstelle des Versorgungsnetzes und endet an der Hauptabsperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler.
Den Hausanschluss beantragt der Grundstückseigentümer oder eine bevollmächtigte Person. Das erforderliche Antragsformular stellt der Wasserversorgungsverband Obere Schussentalgruppe bereit und kann hier direkt heruntergeladen werden.
Wichtige Hinweise:
- Frist beachten! Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Baubeginn eingereicht werden.
- Bearbeitungszeit einplanen! Die Herstellung des Anschlusses hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Planen Sie ausreichend Zeit ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen:
- Lageplan des Gebäudes/Grundstückes (M 1:500)
- Bauplan des Geschosses (M 1:100), in dem der Hausanschlussraum vorgesehen ist.
Für einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten sollte bauseitig eine geeignete Übergabestelle vorgesehen werden – idealerweise ein Hausanschlussraum gemäß DIN 18012. Dieser Raum muss ganzjährig zugänglich, frostfrei, trocken und begehbar sein. Folgende Punkte sind von Seiten des Bauherrn / der Bauherrin sicherzustellen:
- Trinkwasserleitung: Eine fachgerechte Mauerdurchführung nach DVGW VP 601 (gas- und wasserdicht, frostsicher) ist erforderlich.
- Frostschutz: Auch bei Lichtschächten und Lichthöfen muss eine Mindesttiefe von 1,20 Metern gewährleistet sein.
- Tiefbauarbeiten: Der Bauherr / die Bauherrin ist für die Erdarbeiten und das notwendige Bettungsmaterial (z. B. Kabelsand) verantwortlich.
- Kosteneffiziente Planung: Die Übergabestelle sollte möglichst nah an der straßenseitigen Hauswand liegen, um die Hausanschlussleitung kurz und damit kostengünstig zu halten.
Die Planung und Umsetzung der Hausanschlussleitung erfolgt in Abstimmung mit dem Wasserversorgungsverband. Dabei wird ein möglichst geradliniger und rechtwinkliger Verlauf zur Grundstücksgrenze angestrebt, um die Installation effizient zu gestalten.
- Terminvereinbarung: Der Bauleiter / die Bauleiterin sollte sich 8 – 14 Tage vor Baubeginn mit dem Wasserversorgungsverband in Verbindung setzen.
- Erdarbeiten: Die Beauftragung eines Fachunternehmens für die Verlegung der Wasserleitung liegt in der Verantwortung des Bauherrn / der Bauherrin.
- Ausführung: Die Einlegung der Wasserleitung erfolgt ausschließlich durch den Wasserversorgungsverband.
Wichtig: Eigenmächtige Änderungen oder unsachgemäße Installationen können zum Rückbau auf Kosten des Anschlussnehmers führen. In diesem Fall kann alternativ ein Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze gefordert werden.
Die Hausinstallation umfasst sämtliche wasserführenden Leitungen und Geräte ab dem Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle im Gebäude.
- Verantwortung: Die Errichtung, Wartung und Änderung der Installation liegt beim Anschlussnehmer.
- Technische Vorschriften: Alle Arbeiten müssen nach den geltenden technischen Einbaurichtlinien erfolgen.
Sie finden die technischen Einbaurichtlinien für Anschlüsse an die öffentliche Trinkwasserversorgung auch zum Download auf dieser Seite.
Die Kosten für den Hausanschluss setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Der Aufwand für den Anschluss auf privatem Grund wird direkt dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Zusätzlich fällt bei einem Neuanschluss der Wasserversorgungsbeitrag für die Bereitstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen an. Die Höhe des Wasserversorgungsbeitrags richtet sich nach der Nutzungsfläche, die sich aus der Grundstücksfläche und einem entsprechenden Nutzungsfaktor ergibt. Details zur genauen Berechnung finden Sie in der Wasserversorgungssatzung.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Hausanschlussleitung als Bauwasseranschluss genutzt werden. In diesen Fällen ist jedoch folgendes zu beachten:
- Frostschutz: Der Bauwasserzähler muss besonders vor Frost und Beschädigungen geschützt sein.
- Einbau & Ausbau: Bauwasserzähler werden ausschließlich vom Wasserversorgungsverband installiert und entfernt.
- Abrechnung: Neben dem Wasserverbrauch fallen Kosten für den Ein- und Ausbau des Zählers an.
Bitte achten Sie darauf das Bauwasser frühzeitig anzumelden: Der Bauwasseranschluss sollte mindestens eine Woche vor Baubeginn beantragt werden.
Eigenversorgungsanlagen & gesetzliche Vorschriften
Sie planen eine Eigenversorgungsanlage? Dann müssen Sie folgende Punkte beachten:
AVBWasserV § 3 (2)
Vor der Errichtung einer Eigengewinnungsanlage hat der Kunde dem Wasserversorgungsunternehmen Mitteilung zu machen. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkung in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich ist.
Trinkwasserverordnung § 17 (1)
Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser oder Wasser für Lebensmittelbetriebe mit der Beschaffenheit von Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht mit Wasserversorgungsanlagen verbunden werden, aus denen Wasser abgegeben wird, das nicht die Beschaffenheit von Trinkwasser hat. Die Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme sind, soweit sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich zu kennzeichnen.
Wichtig: Eigenversorgungsanlagen sind meldepflichtig beim zuständigen Gesundheitsamt!